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BGH, 19.07.1983 - 1 StR 365/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterlassene Auseinandersetzung des Gerichts mit einer als wahr unterstellten Beweistatsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 441
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1961 - 4 StR 191/61
Auszug aus BGH, 19.07.1983 - 1 StR 365/83
Andererseits dürfen die Urteilsfeststellungen und die Beweiswürdigung der Wahrunterstellung nicht widersprechen (BGH LM Nr. 5 zu § 244 Abs. 3 StPO; BGH NJW 1961, 2069; 1976, 1951; RG HRR 1937 Nr. 687).Eine Auflösung dieses Widerspruchs läßt sich dem landgerichtlichen Urteil nicht entnehmen; insbesondere kann nach Sachlage - weil die Beweisbehauptung nach den Feststellungen nach wie vor als erheblich erscheint - auch nicht davon ausgegangen werden, daß das Landgericht eine Auseinandersetzung mit der als wahr unterstellten Beweistatsache deshalb unterlassen durfte, weil es sie bei der Urteilsfindung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen als für die Entscheidung unerheblich beurteilt hätte (vgl. dazu BGH NJW 1961, 2069, 2070) [BGH 14.07.1961 - 4 StR 191/61].
- BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78
Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten …
Auszug aus BGH, 19.07.1983 - 1 StR 365/83
Daraus folgt, daß Ausführungen im Urteil auch erforderlich sind, wenn nicht ohne weiteres zu ersehen ist, wie Beweiswürdigung und Wahrunterstellung in Einklang gebracht werden können; andernfalls ist die Beweiswürdigung lückenhaft (BGHSt 28, 310, 311 [BGH 21.02.1979 - 2 StR 749/78]; RG HRR 1937 Nr. 687).